Für diese Arbeitsschritte erweist sich das Anbringen von Laufstegen nicht als praktikabel bzw. unverhältnismässig aufwändig, zumal diese Arbeitsschritte auf der gesamten Dachfläche vorgenommen werden müssen und dazu die jeweils gegen Verrutschen zu sichernden Laufstege (Art. 13 BauAV) ständig umplatziert werden müssten. So hat auch F._____, […] der Suva, anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigt, dass es unter Verwendung von Laufstegen technisch nicht möglich sei, die Unterdachfolie anzubringen. Die Folie könne nicht unter einem Laufsteg, der auf dem Dach - 12 -