Dies sei eigentlich auch für den Unfalltag geplant gewesen, wegen des schlechten Wetters hätten sie aber nicht aufs Dach gehen, sondern im Haus arbeiten wollen (UA act. 117). Auch aus den Aussagen von C._____ und dem Privatkläger geht hervor, dass auf dem Dach als nächstes die Folie zu montieren sowie Lauflatten und Konterlatten anzubringen gewesen seien (UA act. 106, 83). Für diese Arbeitsschritte erweist sich das Anbringen von Laufstegen nicht als praktikabel bzw. unverhältnismässig aufwändig, zumal diese Arbeitsschritte auf der gesamten Dachfläche vorgenommen werden müssen und dazu die jeweils gegen Verrutschen zu sichernden Laufstege (Art.