sicherungen anzubringen seien, wenn die Absturzhöhe ins Gebäudeinnere mehr als 2 Meter betrage (S. 11). Im Factsheet «Durchbruchsichere Dachflächen» der Suva (Stand Januar 2022) ist ebenfalls angegeben, dass bei nicht durchbruchsicheren Dachflächen ab einer Absturzhöhe von 2 Metern kollektive Schutzmassnahmen wie Laufstege, Auffangnetze oder Fanggerüste zu erstellen seien (Untersuchungsakten [UA] act. 62). Im Merkblatt «Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden» der Suva (überarbeitete Ausgabe von Januar 2022) wird als Regel 3, die sich auf die Montage von Dachelementen bezieht, festgehalten «Wir sichern uns gegen Absturz ins Gebäudeinnere ab 2 m Absturzhöhe»,