2. 2.1. Dem Beschuldigten wird im als Anklageschrift geltenden Strafbefehl vom 27. November 2023 zusammengefasst vorgeworfen, er habe es am 14. Februar 2022 als verantwortlicher Polier auf der Baustelle an der Q- Strasse in R._____ unterlassen, bei einer nicht durchbruchsicheren Dachfläche die notwendigen Sicherungsmassnahmen wie Auffangnetze oder tragfähige Laufstege zu montieren und dadurch fahrlässig eine schwere Körperverletzung von A._____ verursacht.