2.2. Mit Berufungserklärung vom 12. Juli 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei wegen fahrlässiger Köperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 220.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 5'280.00, ersatzweise 24 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen. Zudem stellte sie den Beweisantrag, den Privatkläger als Auskunftsperson und C._____ als Zeugen zu befragen. 2.3. Die Staatsanwaltschaft reichte am 12. August 2024 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein.