2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 11. Juli 2024 beantragte der Privatkläger eine Verurteilung des Beschuldigten wegen fahrlässiger schwerer Körperverlet- -3- zung, eine Genugtuung von Fr. 35'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem schädigenden Ereignis am 14. Februar 2022 und die Verweisung der restlichen Zivilforderungen, insbesondere bezüglich des Schadenersatzanspruchs, auf den Zivilweg, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschuldigten.