1.2. Der Beschuldigte erhob am 29. November 2023 innert Frist Einsprache gegen den Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies mit Verfügung vom 19. Dezember 2023 die Akten an das Bezirksgericht Zurzach zur Durchführung des Hauptverfahrens. 1.3. Mit Urteil vom 10. April 2024 sprach der Präsident des Bezirksgerichts Zurzach den Beschuldigten von Schuld und Strafe frei. 1.4. Der Privatkläger und die Staatsanwaltschaft meldeten gegen das ihnen jeweils am 16. April 2024 im Dispositiv zugestellte Urteil mit den Eingaben vom 23. bzw. 26. April 2024 Berufung an. Daraufhin wurde ihnen am 1. Juli 2024 das begründete Urteil zugestellt.