6.2. Folgende beschlagnahmte Gegenstände werden dem Beschuldigten nach vorgängiger Löschung der verbotenen Inhalte auf Kosten des Beschuldigten herausgegeben: - Mobiltelefon Huawei P10 Lite - zwei Micro SD-Karten mit Adapter (Micro SD SanDisk und Micro SD Transcend) Werden die Gegenstände nicht innert 30 Tagen nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils herausverlangt oder die für die Löschung anfallenden Kosten nicht bezahlt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 7. 7.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 werden dem Beschuldigten zu 1/5 mit Fr. 1'000.00 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen.