424 ff.) und am 25. April 2022 wurde ein internationales Rechtshilfeersuchen zur Ermittlung des Inhabers der deutschen Mobiltelefonnummer des Chatpartners «Z._____ […]» gestellt, welches in der Folge am 6. Juli 2022 beantwortet worden ist (act. 837 ff.). Am 11. November 2022 wurde den Parteien der Verfahrensabschluss mitgeteilt und die 10-tägige Frist zur Stellungnahme und Stellung von Beweisanträgen infolge zweier Gesuche des Beschuldigten schliesslich bis zum 13. Januar 2023 erstreckt (act. 849 ff.). Nach dem Eingang der Stellungnahme des Beschuldigten am 13. Januar 2023 erhob die Staatsanwaltschaft sodann am 9. Februar 2023 Anklage (act. 871 ff.).