Im weiteren Verlauf der Untersuchung sind entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten (Berufungsantwort S. 8) hingegen keine längeren Phasen des Verfahrensstillstands mehr ersichtlich. So wurden gestützt auf den Bericht vom 11. November 2021 weiterführende Ermittlungen, insbesondere hinsichtlich der Identifikation der Chat-Teilnehmer, getätigt, über die am 6. Dezember 2021 Bericht erstattet worden ist (act. 411 ff.). Am 2. März 2022 fand eine Befragung des Beschuldigten betreffend die Ergebnisse der EDV-Auswertung statt (act. 424 ff.) und am 25. April 2022 wurde ein internationales Rechtshilfeersuchen zur Ermittlung des Inhabers der deutschen Mobiltelefonnummer des Chatpartners «Z.__