beschlagnahmt worden sind (act. 125 ff., 134 ff.). Gleichentags wurden der Beschuldigte und C._____ befragt (act. 342 ff.; 359 ff.). Am 13. Januar 2021 wurde eine Datensicherung des Mobiltelefons Samsung Galaxy des Beschuldigten vorgenommen (act. 166 ff.). Danach sind bis zur Datensicherung des Mobiltelefons Huawei am 11. November 2021 (act. 173 ff.) und dem Bericht der IT-Forensik betreffend die Auswertung der Datenträger vom 11. November 2021 (act. 400 ff.) während rund 10 Monaten keine Untersuchungshandlungen ersichtlich. Die Dauer von rund 11 Monaten zwischen der Beschlagnahme und der Auswertung der Datenträger lässt sich nicht nachvollziehen, zumal aus dem Auswertungsbericht keine