10.4. Die Täterkomponente wirkt sich sodann straferhöhend aus. Der Beschuldigte ist mit Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 11. Juni 2015 wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern sowie mehrfacher Pornografie gemäss Art. 197 Ziff. 3 StGB [in der im Tatzeitpunkt geltenden Fassung] zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 60.00, je mit einer Probezeit von 5 Jahren, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 1'800.00 verurteilt worden.