Insgesamt ist unter Berücksichtigung des breiten Spektrums der vom Tatbestand der Pornografie erfassten strafbaren Handlungen in Relation zum Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe – in Abhängigkeit vom konkreten Inhalt der Bilddateien und deren pornografischen Intensität – von einem leichten Tatverschulden und Einzelstrafen zwischen 10 und 15 Tagen Freiheitsstrafe auszugehen.