8.3. Die Bilder 31 und 42 zielen aufgrund des Fokus auf den Genitalbereich zweifelsfrei darauf ab, den Betrachter sexuell zu erregen und reduzieren die dargestellte Person auf ein blosses Sexualobjekt, womit der pornografische Charakter der Bilder gegeben ist. Auf den Bildern 1 und 13 ist das entblösste Hinterteil der abgebildeten Person ersichtlich, ohne dass die Genitalien sichtbar sind. Sie erweisen sich nicht als eindeutig sexualbezogen und sind daher nicht als pornografisch zu qualifizieren. Dasselbe gilt für Bild 5, auf dem lediglich der nackte Oberkörper der abgebildeten Person - 21 -