der beiden mutmasslich um G._____ handle, sowie am 14. November 2020 um 15:05 Uhr eine Videodatei, in der G._____ sich aufreizende Unterwäsche anziehe und praktisch nackt (einzig das Genital bedeckt) vor dem Spiegel posiere und dabei sein Hinterteil und Anus ins Zentrum stelle, geschickt haben. Die beiden Videos sind in den Akten elektronisch (act. 408, […]) und mit einem Standbild (act. 718 unten) vorhanden. Es lässt sich jedoch nicht erstellen, wann und von wem die Videos verschickt worden sind, zumal im Chatverlauf kein Vorschaubild und kein Dateiname, sondern nur ein weisses Rechteck mit dem Text «mp4» ersichtlich ist und sowohl der Beschuldigte als auch G._____ sich gegenseitig Videos