7. 7.1. Dem Beschuldigten wird in Anklageziffer 2.2 f im Wesentlichen vorgeworfen, er habe zwei kinderpornografische Bilder und zwei kinderpornografische Videos, die den damals 16-jährigen G._____ zeigen würden und die dieser ihm am 18. Oktober 2020 bzw. am 8. und 14. November 2020 - 19 - gesendet habe, konsumiert und zum eigenen Konsum auf seinem Mobiltelefon gespeichert behalten.