Beschuldigte durfte am 7. Mai 2020 daher davon ausgehen, dass er die Bilder seines erigierten Penis einem über 16 Jahre alten Chatpartner schickt, womit es ihm diesbezüglich an einem (Eventual-)Vorsatz gefehlt hat und er vom Vorwurf der mehrfachen Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 1 StGB freizusprechen ist.