Zwar hat E._____ dem Beschuldigten, bevor dieser ihm um 20:55 Uhr das zweite und dritte pornografische Bild gesendet hat, ein Bild von seinem Gesicht zugeschickt, auf dem er sehr jugendlich aussieht (act. 539, 522 Bild 1 [Nummerierung von oben links nach unten rechts]). Aus dem Bild geht jedoch nicht eindeutig hervor, dass E._____ unter 16 Jahre alt ist. Der - 16 -