Zudem musste der Beschuldigte aufgrund des Umstands, dass der Nutzer «D._____» jeweils unmittelbar auf seine Aufforderung pornografische Bilder geschickt hat, die seinen spezifischen Anweisungen entsprochen haben, davon ausgehen, dass die Bilder seinen Chatpartner zeigen. Indem er die ihm am 21. Mai 2020 zugeschickten pornografischen Bilder dennoch auf seinem Mobiltelefon gespeichert behalten hat, hat er mit dem Vorsatz gehandelt, pornografische Bildaufnahmen, die Minderjährige zeigen, zu besitzen.