Indem er ihm darauf um 14:37 Uhr ein pornografisches Video geschickt hat, hat er mit dem Vorsatz gehandelt, das pornografische Video einer Person unter 16 Jahren zu überlassen und alles getan, was aus seiner Sicht zur Herbeiführung des Erfolgs erforderlich gewesen ist. Zudem musste der Beschuldigte aufgrund des Umstands, dass der Nutzer «D._____» jeweils unmittelbar auf seine Aufforderung pornografische Bilder geschickt hat, die seinen spezifischen Anweisungen entsprochen haben, davon ausgehen, dass die Bilder seinen Chatpartner zeigen.