4.4. Die Identität des Nutzers «D._____» ist unbekannt geblieben (act. 459). Der Nutzer «D._____» hat dem Beschuldigten am 20. Mai 2020 um 14:19 Uhr im Chat über die Plattform «Kik» zwar geschrieben, er sei 14 Jahre alt (act. 471). Damit ist jedoch nicht rechtsgenüglich erstellt, dass sich hinter dem Benutzernamen tatsächlich eine Person im Schutzalter befunden hat. Auch die vom Nutzer «D._____» am 21. Mai 2020 gesendeten Bilder (act. 460, 480 f.) lassen diesen Schluss nicht zu.