Der Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 2 StGB macht sich unter anderem strafbar, wer pornografische Bildaufnahmen, die tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben, konsumiert oder zum eigenen Konsum herstellt, einführt, lagert, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt. Der Begriff der Pornografie umfasst alles, was objektiv darauf abzielt, den Konsumenten sexuell zu erregen, während die Sexualität so stark aus ihren menschlichen und emotionalen Bezügen herausgetrennt wird, dass die jeweilige Person auf ein blosses Sexualobjekt reduziert wird, über das nach - 13 -