4. 4.1. Dem Beschuldigten wird in Anklageziffer 2.2. a vorgeworfen, er habe dem nicht identifizierten Nutzer «D._____», welcher sein Alter mit 14 angegeben habe, am 20. Mai 2020 um 14:37 Uhr auf der Plattform «Kik» ein Video von zwei Männern beim analen Geschlechtsverkehr gesendet. Zudem habe der Beschuldigte zwei kinderpornografische Bilder, die den erigierten Penis bzw. Hinterteil und Hoden des Nutzers «D._____» zeigen würden und die dieser ihm am 21. Mai 2020 gesendet habe, konsumiert und zum eigenen Konsum auf seinem Mobiltelefon gespeichert behalten.