Er habe aber da schon gemeint, dass irgendetwas so nicht stimme. Jetzt, wo er den Chat genauer angeschaut habe, sei er sich nicht mehr sicher, dass der Beschuldigte wirklich der Mensch sei, den das Gericht suche (Protokoll der Berufungsverhandlung vom 13. Januar 2025 S. 7 f.). Den Grad seiner (Un-)Sicherheit hat C._____ auf Nachfrage mit etwa 50 % angegeben und ausgesagt, er sei sich wirklich unsicher. Er erkenne den Beschuldigten wieder, könne aber nicht sagen, in welchem Bezug. Es könne sein, dass er mit jemandem Sex gehabt habe, der dem Beschuldigten sehr ähnlich sehe (Protokoll der Berufungsverhandlung vom 13. Januar 2025 S. 9).