worden. Nach Einsicht in den sich in den Akten befindlichen Chat mit dem Beschuldigten (act. 326 ff.) zog C._____ seine Aussagen jedoch zurück. Er sei sich nicht sicher, ob es sich beim Beschuldigten um die Person handle, mit der er sich getroffen und Sex gehabt habe. In seinem Kopf seien vielleicht Details mit einer Person, die dem Beschuldigten ähnlich sehe, durcheinandergekommen. Die Polizei habe ihm gesagt, dass es belastendes Material gebe, das auf sexuelle Handlungen schliessen lasse. Er habe aber da schon gemeint, dass irgendetwas so nicht stimme.