Er wisse aber, dass es bei den anderen Gerichtsverhandlungen in diesem Fall auch schon geheissen habe, dass man anhand der Nachrichten, die man habe auswerten können, definitiv davon ausgehen könne, dass es zu einer sexuellen Handlung gekommen sei. Jetzt habe er dem Beschuldigten in die Augen geschaut und könne sich an das Gesicht erinnern. Er könne sich auch daran erinnern, dass er einmal in R._____ gelebt habe (Protokoll der Berufungsverhandlung vom 13. Januar 2025 S. 5 f.). Wenn er sich richtig erinnere, habe man aus den Chats lesen können, dass es zu einem Treffen und zu einer sexuellen Handlung gekommen sei.