Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 13. November 2023 hat C._____ ausgesagt, die Person aus dem Chat habe ein Tattoo am linken oder rechten Oberarm gehabt. Dies sei das Markanteste gewesen. Er glaube, dass diese Person im Raum anwesend sei. Auf Nachfrage, ob er es glaube oder sicher sei, hat er ausgesagt, er könne es ehrlich gesagt nicht sagen. Durch das, was passiert sei, sei es schwierig, sich zu erinnern. Er habe die Person, von der er glaube, dass es der Beschuldigte sei, im Herbst oder Winter in der Wohnung seiner Mutter getroffen und sie hätten Geschlechtsverkehr gehabt. Das Treffen habe einen Abend lang gedauert.