3.2.2. Anlass für die Eröffnung der Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten bildeten die im Rahmen der Durchsuchung des Mobiltelefons von C._____ sichergestellten WhatsApp-Nachrichten (act. 95 ff., 307 ff.). Der Beschuldigte hat von Anfang an eingestanden, mit C._____ gechattet zu haben (act. 361), jedoch konstant bestritten, dass es zu einem realen Treffen gekommen sei (act. 361, 365, 923 f.). Aus den Chat-Nachrichten zwischen dem Beschuldigten und C.__