Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Berufung einen Schuldspruch und macht im Wesentlichen geltend, gestützt auf die Aussagen von C._____ sei der angeklagte Sachverhalt erstellt. C._____ habe eine unmittelbare, detaillierte Erinnerung an ein Treffen mit dem Beschuldigten (Berufungsbegründung S. 2). Der Beschuldigte beantragt die Abweisung der Berufung. Er bestreitet, dass es zu einem Treffen mit C._____ gekommen sei und macht im Wesentlichen geltend, es bestünden keinerlei Hinweise auf ein Treffen und C._____ habe klar ausgesagt, dass er sich nicht sicher sei (Berufungsantwort S. 3 f.). -9-