Der Beschuldigte bestreitet, den ersten Teil der Kommunikation mit C._____, in dessen Rahmen das Bild gesendet worden ist, geführt zu haben. Es sei zudem nicht erstellt, dass je eine Kommunikation auf der Plattform «y2y» stattgefunden und C._____ dort sein richtiges Alter angegeben habe (Berufungsantwort S. 3, 5). -6-