2. 2.1. Dem Beschuldigten wird in Anklageziffer 1 a hinsichtlich des Vorwurfs der Pornografie vorgeworfen, er habe dem damals 15-jährigen C._____ am 23. Januar 2019 um 18:59 Uhr ein Bild von seinem erigierten Penis via WhatsApp zugesendet.