Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zu 1/5 mit Fr. 2'171.85 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). Die übrigen Kosten der amtlichen Verteidigung von Fr. 8'687.45 gehen endgültig zulasten des Staates.