Zudem ist zu beachten, dass er mit seinen Kindern keinen Kontakt pflegt. Bei einer Gesamtwürdigung aller relevanter Umstände und unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips wäre eine deutlich höhere Dauer der Landesverweisung auszusprechen gewesen. Aufgrund des Verschlechterungsverbots bleibt es bei einer Dauer von 7 Jahren. 4.5. Die Landesverweisung ist im Schengener Informationssystem (SIS) einzutragen (vgl. BGE 147 IV 340 E. 4; BGE 146 IV 172).