Der Beschuldigte hat mit der sexuellen Nötigung sowie den sexuellen Handlungen mit einem Kind Straftaten von erheblicher Schwere begangen, wofür er zu einer Freiheitsstrafe von 2 ¼ Jahren verurteilt wird. Seine Legalprognose erweist sich als schlecht, zumal beim Beschuldigten keine nachhaltige Einsicht und aufrichtige Reue hinsichtlich seines Verhaltens auszumachen ist. Angesichts der regelmässigen und darunter auch schweren Straftaten, der schlechten Legalprognose und der immer wieder an den Tag gelegten Gleichgültigkeit gegenüber der Schweizer Rechtsordnung ist insgesamt von einer hohen Gefährlichkeit des Beschuldigten für die öffentliche Sicherheit auszugehen.