arbeite sporadisch und könne nicht Vollzeit arbeiten, da er gesundheitlich angeschlagen sei (VA act. 410). Mehrmals in den Akten ist allerdings einzig erwähnt, dass er Diabetiker sei (MIKA-Akten act. 26). Es liegt weder ein Arztzeugnis noch eine Diagnose vor. Trotz verschiedener Hilfestellungen hat er weder sein Deutsch verbessert noch ist er einer Arbeit nachgegangen (vgl. MIKA-Akten act. 351). Mithin hat er in der Schweiz nie gearbeitet, sondern war immer sozialhilfeabhängig (MIKA-Akten act.