Der Beschuldigte hat die neuen Straftaten am 30. März 2022 und damit noch innerhalb von fünf Jahren nach einer Verurteilung durch das Bezirksgericht Zürich vom 29. Juni 2017 zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten und damit zu einer solchen von mehr als sechs Monaten begangen. Der Beschuldigte lebt allein und ist sozialhilfeabhängig. Mithin lebt er (zumindest finanziell) nicht in besonders stabilen Verhältnissen. Die im Rahmen der ersten Verurteilung ausgestandene Haft von 173 Tagen haben beim Beschuldigten offenbar keinen bleibenden Eindruck - 15 -