Ob und inwiefern sich die Gefährdung der ungestörten psychischemotionalen und sexuellen Entwicklung von A._____ nachhaltig verwirklicht hat, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilt werden und ist auch nicht entscheidend. Mögliche negative Folgen werden bei Opfern von Sexualdelikten oft erst nach Jahren manifest, können dann aber gravierende und langanhaltende Wirkungen zeitigen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1076/2021 vom 28. Oktober 2021 E. 2.6.5). - 13 -