Angesichts seiner Nähe als Vater, der bisherigen Gewalterfahrung – auch durch ihn – samt der dadurch erfolgten psychischen Belastung, des Wissens um dessen Verurteilung sowie Gefängnisaufenthalts wegen eines Gewaltdelikts und der damit einhergehenden Angst vor der Aggression des Beschuldigten hat Letzterer für A._____ eine latente Zwangssituation geschaffen, was er sich beim sexuellen Übergriff auf seine Tochter zu Nutze machte, auch wenn er darum bemüht war, seine sexuellen Übergriffe in einen liebevollen Akt zur Beruhigung von A._____ umzudeuten. Passend zur geschaffenen Zwangssituation hat er ihr ein Schweigegebot aufzudrängen versucht.