A._____ aus, dass sie ihm noch am gleichen Tag, an dem der sexuelle Übergriff passiert sein soll, gegen 17:30 Uhr erzählt habe, der Beschuldigte habe sie gegen ihren Willen geküsst und sei mit seiner Hand in die Scheide eingedrungen. Er habe als Reaktion darauf eine leere Bierflasche an einer Kante abgeschlagen und ihr diese zum Schutz mitgegeben. Er habe A._____ zwar schon öfters weinen sehen oder Zusammenbrüche erlebt, aber noch nie so (UA act. 276).