In der Folge wurde A._____ tatnah bereits am 1. April 2022 delegiert polizeilich unter Gewährung der Teilnahmerechte als Auskunftsperson befragt, was audiovisuell aufgezeichnet wurde (UA act. 233-254). Sie gab den Sachverhalt im Rahmen des freien Berichts detailliert wieder. Der Beschuldigte habe sich – wie schon öfters – neben sie aufs Bett gelegt. Sie sei davon ausgegangen, dass der Beschuldigte das «Gras» gefunden habe und deshalb mit ihr habe sprechen wollen. Er habe gesagt, dass sie ihn umarmen solle, was sie auch gemacht habe. Er habe sie angefangen zu küssen, was verstörend für sie gewesen sei. Sie habe nicht gewusst, was sie machen solle.