C._____, Pflegemutter von A._____, meldete am 31. März 2022 bei der Notrufzentrale, dass ihre Pflegetochter ihr anvertraut habe, dass der Beschuldigte sie am Vortag sexuell missbraucht habe, worauf sie sich mit ihr in den Notfall des Kinderspitals begeben habe (Untersuchungskaten [UA] act. 201). Anlässlich der gleichentags durchgeführten forensisch-klini- schen Untersuchung konnten im Genital-, Damm- und Afterbereich keine auffälligen Verletzungen für eine gewaltsame Penetration oder grobe Manipulation festgestellt werden. Bei einer Frau im geschlechtsreifen Alter (A._