Er habe betont, dass die Mutter nichts davon erfahren dürfe. A._____ habe ihm versprechen müssen, nichts zu erzählen, ansonsten ihr Gott die Zunge abschneiden würde. Der Beschuldigte habe ihre Vulnerabilität – u.a. zerrüttete Familienverhältnisse mit getrennt lebender Mutter, Fremdplatzierung bei einer Pflegefamilie, der Rückplatzierung beim Beschuldigten aufgrund von Problemen bei der Platzierung sowie des Wunschs von A._____, psychologische Belastung – und damit seinen Einfluss als enge Bezugsperson ausgenutzt, damit A._____ diese Handlungen widerstandslos über sich ergehen lasse.