Er habe ihre Hose geöffnet, sei mit seiner Hand in ihre Unterhose gefahren, sei mit zwei oder drei Fingern in die Scheide eingedrungen und habe stossende Bewegungen ausgeführt. Nachdem A._____ ihre Hose wieder geschlossen habe, habe der Beschuldigte den Reissverschluss wieder geöffnet und sei wiederum mit zwei bis drei Fingern in die Scheide eingedrungen. Es seien zwei weitere solche Phasen gefolgt, wobei bei der vierten und letzten Phase der Beschuldigte die Intensität sowie das Tempo der Stossbewegungen erheblich gesteigert habe, so dass sie Schmerzen erlitten habe.