2. 2.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, er habe am 30. März 2022 über Mittag seine damals 15-jährige Tochter A._____ in ihrem Bett – positioniert gegen die Wand – neben ihr liegend aufgefordert, ihn zu umarmen. Er habe während rund einer Stunde A._____ zunächst geküsst, teilweise mit der Zunge, und sie am Gesäss sowie den Brüsten angefasst. Er habe ihr T- Shirt sowie das Untershirt hinaufgeschoben, an den freigelegten Brüsten mehrfach manipuliert, diese geküsst und daran gesaugt. Er habe ihre Hose geöffnet, sei mit seiner Hand in ihre Unterhose gefahren, sei mit zwei oder drei Fingern in die Scheide eingedrungen und habe stossende Bewegungen ausgeführt.