3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 15. Juli 2024 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch von den Vorwürfen der sexuellen Nötigung sowie der sexuellen Handlungen mit einem Kind, ein Absehen von einer Landesverweisung sowie eines Tätigkeitsverbots und die Abweisung der Zivilklage, eventualiter deren Verweis auf den Zivilweg. 3.2. Der Beschuldigte reichte am 19. September 2024 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine im Wesentlichen auf die Frage der Landesverweisung beschränkte schriftliche Berufungsbegründung ein. 3.3. Die Berufungsverhandlung fand am 28. April 2025 statt. Die Staatsanwaltschaft sowie die Privatklägerin A._____ beantragten die Abweisung der Berufung.