2. Das Bezirksgericht Aarau sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 15. Februar 2024 gemäss Anklage schuldig, verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren sowie einer Busse von Fr. 400.00, ordnete ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot an, verwies ihn unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) für 7 Jahre des Landes und entscheid über die Zivilklage.