5. 5.1. Die Kostennote der Vertreterin des Privatklägers, MLaw E._____, Rechtsanwältin in T._____, wird im Betrag von Fr. 7'209.80 (inkl. Fr. 515.50 MWST) richterlich genehmigt. 5.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger einen Parteikostenersatz im Umfang von Fr. 3'604.90 zu bezahlen. 5.3. [in Rechtskraft erwachsen] Im Übrigen wird die Schadenersatzforderung des Privatklägers gestützt auf Art. 126 Abs. 2 lit. b StPO auf den Zivilweg verwiesen. 6. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger eine Genugtuung in der Höhe Fr. 3'000.00 nebst Zins zu 5% seit 13. April 2021 zu bezahlen.