Zusammenfassend hat der Beschuldigte die vorinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 2'192.95 (Fr. 4'262.65 abzgl. der Übersetzungskosten von Fr. 519.70 und den Kosten des Vorverfahrens von Fr. 1'550.00) im Umfang von 9/10 und der Privatkläger im Umfang von 1/10 zu tragen. Die Kosten des Vorverfahrens von Fr. 1'550.00 (Fr. 1'450.00 [Anklagegebühr] zzgl. Fr. 100.00 [Polizeikosten]) betreffen im Wesentlichen nur den Strafpunkt und sind somit durch den Beschuldigten allein zu tragen, so dass er insgesamt Fr. 3'523.65 zu bezahlen hat. - 13 -