Die Frei- und Schuldsprüche sind unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Die zur Anklage gebrachten Vorwürfe standen in einem engen und direkten Zusammenhang zueinander, zumal die mehrfachen Drohungen und Beschimpfungen ausschliesslich im Rahmen der körperlichen Auseinandersetzung am 13. April 2021 (für welche der Beschuldigte wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung rechtskräftig verurteilt wurde) erfolgt sein sollen. Es handelte sich damit um einen einheitlichen Sachverhaltskomplex, bei welchem die Strafuntersuchung in den beiden freisprechenden Punkten nicht zu Mehrkosten geführt hat, was vom Beschuldigten denn auch nicht geltend gemacht wird.