31. August 2023, 4. September 2023). Überhöht erscheint ferner der geltend gemachte Aufwand für die Erstellung des Plädoyers von rund 11.58 Stunden, zumal 4 Seiten des 11-seitigen Plädoyers Ausführungen zur Strafsache mit einer rechtlichen Würdigung des Anklagesachverhalts umfassen, welche dem Zivilkläger nicht zu ersetzen sind. Der geltend gemachte Aufwand ist auf 8.5 Stunden (statt 11.58 Stunden) zu kürzen. Der für die Hauptverhandlung geltend gemachte Aufwand ist anhand der effektiven Dauer der Verhandlung (5.25 Stunden [GA act. 30]) und der entschädigungsfähigen Wegzeit auf 6.25 Stunden (statt 7 Stunden) festzusetzen.